Vorwort:

Spezielle Zeiten erfordern spezielle Lösungen. Gerne würden wir wie früher ein „normales“ Jugendtraining mit allen veranstalten. Leider ist dies zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich. Sowohl zum Schutze aller Jugendlichen als auch zum Schutze der Trainer:innen versuchen wir unser Bestes um euch trotzdem ein tolles Training mit viel Abwechslung bieten zu können. Sobald wir Neuigkeiten zu den Lockerungen oder Änderungen des Hygienekonzeptes haben erfahrt ihr diese hier oder auf der Jugendseite. Bei Fragen zum Hygienekonzept der Jugend könnt ihr euch jederzeit an unseren Jugendwart Tim Rocholl (tim@vbsk.de) wenden.

Hygienekonzept:

Für die Durchführung des Jugend-Kegeltrainings hat der VBSK Bordesholm folgendes Hygienekonzept beschlossen. Das Konzept ist für die Teilnahme an Trainingsveranstaltungen verbindlich. Zuwiderhandlung führt zum Ausschluss vom Training.

  • Der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Sportler:innen untereinander und zu den Trainer:innen ist nach Möglichkeit zu wahren.
  • Die Trainingsgruppen und Trainingszeiten werden nach Absprache mit den Jugendwart:innen gebildet und sind bindend.
  • Sportler:innen müssen während der gesamten Trainingseinheit die gleichen Kugeln nutzen. Nach Abschluss der Trainingseinheit sind die Kugeln zu desinfizieren. Befinden sich mehrere Sportler:innen auf einer Doppelbahn, müssen unterschiedlich farbige Kugeln verwendet werden.
  • Es ist nach Möglichkeit jede zweite Bahn zu besetzen. Das heißt.:
    • Achtet beim Bahnwechsel darauf dass alle Sportler:innen zeitgleich wechseln.
    • Die Anzeigen werden ausschließlich durch die Übungsleiter:innen gelöscht.
  • Die Schwämme auf dem Kugelfang bleiben entfernt.
  • Alle Türen bleiben geöffnet, dies gilt auch für die Schiebetüren zwischen den Clubräumen.
  • Die Anwesenheit von unterwiesenen Übungsgruppenleiter:innen ist für die Durchführung des Trainings, unter der Berücksichtigung dieses Hygienekonzeptes, verpflichtend.

Dieses Konzept wurde unter der Berücksichtigung der Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein in der Fassung vom 13.11.2021 erstellt.

Darüber hinaus gelten die folgenden allgemeinen Empfehlungen:

  • Auf Körperkontakt wie Händeschütteln, Umarmungen etc. ist zu verzichten.
  • Teilnahme am Trainingsbetrieb nur, wenn keine Erkrankungen der Atemwege
    vorliegen.